AGBs der ReisenAKTUELL GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 4/2010

Inhaltsverzeichnis der AGBs der Reisen Aktuell GmbH
1. AGB Information
2. Zustandekommen des Reisevertrages
3. Umfang der vertraglichen Leistungen und Identität von durchführenden Luftfahrtunternehmen
4. Zahlung
5. Reisedokumente
6. Umbuchung, Leistungs- u. Preisänderungen
7. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers
8. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen
10. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
11. Haftung
12. Gewährleistung/Schadenersatz
13. Mitwirkungspflicht
14. Umbuchung, Leistungs- u. Preisänderungen
15. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen


1. AGB Information
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Reisen Aktuell GmbH und den jeweiligen Kunden für Verträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag Anwendung finden.

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2. Zustandekommen des Reisevertrages
2.1 Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für zwei Wochen an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reiseteilnehmer zustande.

2.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.

2.3 Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in
2.2 Bestandteil des Reisevertrages.

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3. Umfang der vertraglichen Leistungen und Identität von durchführenden Luftfahrtunternehmen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, insbesondere derjenigen des Reiseprospektes für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die nicht gesetzlich vertretungsberechtigten Mitarbeiter der Reisen Aktuell GmbH nicht befugt, es besteht insoweit keine Vollmacht.

3.2 Der Reisekunde wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dieser unverzüglich mitgeteilt.

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4. Zahlung
4.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Versicherungsprämien sind sofort bei Buchung fällig.

4.2 Die nach der Anzahlung gem. Ziff. 4.1 noch verbleibende Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Geldeingang bei der Reisen Aktuell GmbH an.

4.3 Die Zahlungsbedingungen für Ihre Gruppenreise entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot bzw. Reisevertrag.

4.4 Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig ist und bei der Anmeldung durch Lastschriftauftrag, Kreditkartenzahlung oder Überweisung sichergestellt wird.

4.5 Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die Reisen Aktuell GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt die Reisen Aktuell GmbH die aus Ziffer 7 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

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5. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Reisen Aktuell GmbH in Verbindung zu setzen. Reisen Aktuell GmbH wird dann dafür Sorge tragen, dass die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt an den Reiseteilnehmer übermittelt werden.

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6. Umbuchung, Leistungs- u. Preisänderungen
6.1 Werden auf Wunsch des Reisekunden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft oder die Beförderungsart bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), ist die Reisen Aktuell GmbH berechtigt, pro betroffenem Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von 15,–- Euro (bei Seereisen 25,- Euro) zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer zu zahlen. Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 30 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

6.2 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihn mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt. Die Reisen Aktuell GmbH ist berechtigt, An- und Abflugzeiten nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben. Der Reiseteilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig unterrichtet.

6.3 Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, behält sich der Reiseveranstalter vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Straßen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie sich nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrags eingetretene Preisänderungen des im Prospekt bzw. der sonstigen Reisedarstellung genannten Beförderungsanteils, Abgabenanteils oder der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises pro Person als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

6.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Nicht in Anspruch genommene Leistungen führen dann zu Teilerstattungen, wenn die Ursache dem Risikobereich der Reisen Aktuell GmbH zuzuordnen ist.

6.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an Reisen Aktuell GmbH durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 15,- Euro pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch 50,- Euro pro Person.

6.6 In sämtlichen Fällen der Umbuchung, der Ersetzung durch einen anderen Reiseteilnehmer sowie bei Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis unbenommen, dass der Reisen Aktuell GmbH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

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7. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Die Reisen Aktuell GmbH ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Die Reisen Aktuell GmbH ist berechtigt, unbeschadet eines darüber hinausgehenden Schadens eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird: Bei einem Rücktritt

7.1 bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15 %, mindestens 20,- Euro, bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20 %, bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30 %, bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 45 %, vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 75 %, am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 90 %

7.2 Bei Seereisen/Schiffsreisen/Bahnreisen bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10 %, bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %, bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 %, vom 14. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 80 %, am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 100 %

7.3 Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Musicals) bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 % ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80%

7.4 Kosten wie z.B. Kreditkarten-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über Reisen Aktuell GmbH an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise bzw. eines Reiserücktritts durch den Reiseteilnehmer nicht von Reisen Aktuell GmbH erstattet werden

7.5 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

7.6 Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht vor dem vorgesehenen Reisebeginn zurückgegeben, ist die Reisen Aktuell GmbH berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.

7.7 Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Reisen Aktuell GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Sollten die der Reisen Aktuell GmbH durch den Rücktritt entstandenen Kosten und Schäden höher sein, als die unter Ziffer 7.1 – 7.3 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Reiseteilnehmer geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen. Je nach Versicherungsbedingungen können die Stornokosten für versicherte Risiken ganz oder teilweise übernommen werden.

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8. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
8.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Reisen Aktuell GmbH berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.

8.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Reisen Aktuell GmbH deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, ist die Reisen Aktuell GmbH berechtigt, diese Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen, sofern dem Reiseteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Reisen Aktuell GmbH die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat oder nicht in der Lage ist, diese Umstände nachzuweisen. Wenn der Reiseteilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, erhält er den bezahlten Reisepreis erstattet.

8.3 Die Reisen Aktuell GmbH ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.

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9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen
9.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen.
Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Reisen Aktuell GmbH das auf die erbrachte Leistung entfallende Entgelt verlangen.

9.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird die Reisen Aktuell GmbH die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat die Reisen Aktuell GmbH einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von der Reisen Aktuell GmbH und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

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10. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Vertragspartner gegenüber dem Reisenden zuständig. Die Reisen Aktuell GmbH bemüht sich nach aktuellem Wissensstand in der Auftragsbestätigung bzw. in späteren Reiseunterlagen um eine Information über die jeweiligen nationalen Bestimmungen, bezogen auf die vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen wird nicht übernommen.

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11. Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung der Reisen Aktuell GmbH für Schäden, die nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit ein Schaden durch Reisen Aktuell GmbH, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) vorliegt.

11.2 Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet die Reisen Aktuell GmbH je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist oder die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt (Kardinalpflicht), jeweils bis zu 4.091,- Euro. Liegt der Reisepreis jedoch über 1.364,- Euro, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

11.3 Sind in internationalen Übereinkommen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften oder nach Maßgabe des Personenbeförderungsgesetzes genehmigten Beförderungsbedingungen und Tarifvorschriften der Straßenbahnen, Obusse und Kraftfahrzeuge im Linienverkehr für Leistungsträger der Reisen Aktuell GmbH Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich die Reisen Aktuell GmbH bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

11.4 Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung von der Reisen Aktuell GmbH als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) vorliegen.

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12. Gewährleistung/Schadenersatz
12.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Reisen Aktuell GmbH eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der Reisen Aktuell GmbH verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist.

12.2 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen.

12.3 Die Reiseleitung von der Reisen Aktuell GmbH ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Es besteht insoweit keine Vollmacht.

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13. Mitwirkungspflicht
13.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

13.2 Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel der Reisen Aktuell GmbH unverzüglich anzeigen.

13.3 Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.) innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht und erlöschen.

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14. Umbuchung, Leistungs- u. Preisänderungen
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Reisen Aktuell GmbH geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Reisen Aktuell GmbH geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.

14.2 Der Reisende und die Reisen Aktuell GmbH vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

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15. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
15.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

15.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

15.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen die Reisen Aktuell GmbH zur Anfechtung des Reisevertrages.

15.4 Allgemeiner Gerichtsstand für Klagen gegen die Reisen Aktuell GmbH ist Lahnstein.

15.5 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

15.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15.7 Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.

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